Förderung für Dachfenster 2026: Zuschuss, Steuerbonus und Voraussetzungen

Handwerker setzt ein neues Dachfenster in die Dachschräge ein

Für ein neues, energieeffizientes Dachfenster gibt es in Deutschland zwei Förderwege: einen Zuschuss von 15 % über die BAFA oder alternativ einen Steuerbonus von 20 %, verteilt über drei Jahre. Beide setzen voraus, dass das neue Dachfenster einen Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K) erreicht und ein Fachbetrieb es einbaut. Kombinieren lassen sich die beiden Wege für dieselbe Maßnahme nicht.

Seit der Reform der Bundesförderung im Juli 2026 hat sich für kleinere Vorhaben etwas geändert – wer nur ein oder zwei Dachfenster tauscht, landet beim Zuschuss in der Regel bei 15 %. Hier findest du den aktuellen Stand, ein Rechenbeispiel und die Schritte zum Antrag.

Ob sich ein Austausch bei deinem Fenster überhaupt lohnt, prüfst du am besten zuerst:

Sollte ich mein Dachfenster austauschen? Ist das überhaupt notwendig?

Unser Dachfenster Check kann dir dabei helfen. Wir prüfen die technischen Werte deines Fensters und geben dir eine Empfehlung, ob ein Austausch oder einfach eine Wartung ratsam ist.

Die beiden Förderwege im Vergleich

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)Steuerbonus (§ 35c EStG)
Höhe15 % der förderfähigen Kosten20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
Für wenEigentümer – auch VermieterNur selbst bewohntes Eigentum
GebäudeBauantrag mindestens 5 Jahre altGebäude älter als 10 Jahre
FachleuteEnergieeffizienz-Experte (EEE) muss eingebunden werdenFachbetrieb stellt nach Abschluss eine Bescheinigung aus
ZeitpunktAntrag vor Beauftragung des BetriebsMit der Steuererklärung nach Abschluss der Arbeiten
ObergrenzeFörderfähige Kosten bis 30.000 € (erste Wohneinheit)Steuerermäßigung bis 40.000 € je Objekt
Kombinierbar?Nicht mit dem Steuerbonus für dieselbe MaßnahmeNicht mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme
Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von BAFA bzw. die Regelungen des Einkommensteuergesetzes.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Bis zum 20. Juli 2026 gab es zum Zuschuss einen Bonus von 5 Prozentpunkten, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlag – aus 15 % wurden so 20 %, auch bei einem einzelnen Fenster. Seit dem 21. Juli 2026 gilt laut BAFA:

  • Der iSFP-Bonus wird erst ab förderfähigen Kosten von 30.000 € gewährt (bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit).
  • Er gilt nur für den Teil der Kosten, der über diesen 30.000 € liegt.
  • Die Grundförderung von 15 % bleibt unverändert.

Für den typischen Austausch von ein bis drei Dachfenstern heißt das: 15 % Zuschuss, kein Bonus. Ältere Angaben wie „bis zu 20 %“ oder „bis zu 35 % durch Kombination“ stimmen für solche Vorhaben nicht mehr. Ob dein Bundesland oder deine Kommune zusätzlich fördert, lohnt sich trotzdem zu prüfen – solche Programme sind regional sehr unterschiedlich.

Technische Voraussetzungen

  • Uw-Wert höchstens 1,0 W/(m²K) für das gesamte Dachflächenfenster, also inklusive Rahmen – nicht nur für die Verglasung. Das schaffen in der Regel nur Fenster mit 3-fach-Verglasung.
  • Das gesetzliche Minimum beim Austausch liegt nach dem Gebäudeenergiegesetz bei 1,4 W/(m²K). Das reicht für die Förderung nicht.
  • Einbau durch einen Fachbetrieb, fachgerechter Anschluss an Dämmung und Luftdichtheitsebene.
  • Für den Zuschuss: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste.

Welchen Wert dein jetziges Fenster hat und wie viel ein neues spart, zeigen Welchen U-Wert hat mein Dachfenster? und unser Einspar-Rechner.

Gut zu wissen: Auch außenliegender Sonnenschutz kann als „sommerlicher Wärmeschutz“ über die BAFA förderfähig sein – allerdings nur unter bestimmten technischen Bedingungen. Ob eine geplante Markise oder ein Rollladen dazugehört, klärst du mit dem Energieeffizienz-Experten.

Rechenbeispiel: zwei Dachfenster

Zwei Dachfenster werden getauscht, Kosten inklusive Einbau insgesamt 4.000 €.

BAFA-ZuschussSteuerbonus
Förderung15 % = 600 €20 % = 800 €
Auszahlungnach Abschluss und Nachweisüber drei Steuerjahre: 280 €, 280 €, 240 €
Zusätzlicher AufwandEnergieeffizienz-Experte (kostet Honorar)Bescheinigung des Fachbetriebs
Vereinfachte Beispielrechnung. Der Steuerbonus wirkt nur, soweit du Einkommensteuer zahlst.

Bei wenigen Fenstern ist der Steuerbonus oft der einfachere und höhere Weg – sofern du selbst im Haus wohnst und genug Einkommensteuer zahlst. Der Zuschuss lohnt sich eher bei größeren Vorhaben, bei vermieteten Objekten oder wenn ohnehin ein Energieberater eingebunden ist.

Schritt für Schritt zur Förderung

Weg 1: BAFA-Zuschuss

  1. Angebot einholen – am besten mit dem Vorbehalt, dass der Auftrag erst nach dem Förderantrag gilt.
  2. Energieeffizienz-Experten beauftragen. Er prüft die technischen Anforderungen und erstellt die technische Projektbeschreibung.
  3. Antrag im BAFA-Portal stellen – vor der verbindlichen Beauftragung des Fachbetriebs.
  4. Fenster einbauen lassen.
  5. Verwendungsnachweis einreichen mit Rechnungen und Bestätigung des Experten; danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Weg 2: Steuerbonus

  1. Fachbetrieb beauftragen und ein Fenster mit Uw ≤ 1,0 wählen.
  2. Rechnung unbar bezahlen (Überweisung) – Barzahlung wird nicht anerkannt.
  3. Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster ausstellen lassen.
  4. In der Steuererklärung angeben (Anlage „Energetische Maßnahmen“). Die Ermäßigung verteilt sich auf das Jahr des Abschlusses und die zwei Folgejahre.

Häufige Fehler, die die Förderung kosten

  • Den Fachbetrieb beauftragen, bevor der BAFA-Antrag gestellt ist.
  • Ein Fenster mit Uw 1,1 bis 1,4 wählen – gesetzlich zulässig, aber nicht förderfähig.
  • Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme beantragen wollen.
  • Beim Steuerbonus bar zahlen oder die Bescheinigung des Fachbetriebs vergessen.

Du suchst nur die Zahlen? Alle U-Werte nach Verglasungsart und Baujahr, den Unterschied zwischen Ug, Uw und Uf sowie die gesetzlichen Höchstwerte findest du kompakt in unserer U-Wert-Tabelle für Fenster.

Grundlagen zum Nachlesen: Was der U-Wert bei Fenstern genau bedeutet, welcher Wert als gut gilt und welche Grenzwerte das Gebäudeenergiegesetz vorschreibt, erklärt unser Überblick.

Stand: Oktober 2026. Förderprogramme, Fördersätze und technische Mindestanforderungen ändern sich regelmäßig. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Energieberatung. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der BAFA und die Regelungen zum Steuerbonus zum Zeitpunkt deines Antrags.

Und dein eigenes Fenster?

Offizielle Quellen und Aktualitätsstand

Zuletzt fachlich geprüft am 26. Oktober 2026. Vor Auftrag oder Antrag solltest du die Bedingungen noch einmal direkt bei den offiziellen Stellen kontrollieren:

Entscheidend: Für den BAFA-Weg muss die Antragstellung vor der förderschädlichen Beauftragung geklärt sein. Beim Steuerbonus gelten unter anderem Selbstnutzung, Gebäudealter, Fachunternehmerbescheinigung, Rechnung und unbare Zahlung. BAFA-Zuschuss und Steuerbonus dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.

Häufige Fragen zur Förderung beim Dachfenster-Austausch

Wie hoch ist die Förderung für ein neues Dachfenster?

Über die BAFA gibt es einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Alternativ können Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen. Beides zusammen ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich.

Gibt es den iSFP-Bonus noch?

Seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei förderfähigen Kosten ab 30.000 € und nur auf den Betrag darüber. Für den Austausch einzelner Dachfenster spielt er praktisch keine Rolle mehr.

Welchen U-Wert muss ein gefördertes Dachfenster haben?

Höchstens Uw 1,0 W/(m²K) für das ganze Fenster. Das gesetzliche Minimum von 1,4 W/(m²K) reicht für die Förderung nicht aus.

Was ist besser: Zuschuss oder Steuerbonus?

Bei ein bis zwei Fenstern ist der Steuerbonus oft höher und einfacher, weil kein Energieeffizienz-Experte nötig ist. Voraussetzung ist, dass du das Haus selbst bewohnst und ausreichend Einkommensteuer zahlst. Bei größeren Vorhaben oder Vermietung spricht mehr für den Zuschuss.

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

Beim BAFA-Zuschuss ja – vor der verbindlichen Beauftragung des Fachbetriebs. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag vorab; du machst die Kosten nach Abschluss in der Steuererklärung geltend.

Weiterlesen zur Förderung

Vor und nach dem Austausch:

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Von der dachfensterinfo.de Redaktion

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